Reihengeschäfte im Umsatzsteuerrecht

Seit 1. Januar 2020 sind sogenannte Reihengeschäfte erstmals im EU-Mehrwertsteuerrecht geregelt. Aber auch wenn das EU-Recht in weiten Teilen der bis dahin in Deutschland geltenden Verwaltungsauffassung entsprach, blieben bisher Fragen offen. Das Bundesfinanzministerium hat sich zu noch offenen Fragen geäußert.

Wie wird die bewegte Lieferung im Reihengeschäft bestimmt? Was erfordert das Verwenden der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)? Wann wird der Zwischenhändler zum Lieferer? Und was gilt bei sogenannten fiktiven Lieferketten beim Fernverkauf über Online-Marktplätze? Das sind nur einige Fragen, die Unternehmen nach der gesetzlichen Neuregelung von Reihengeschäften beschäftigen. 

Diese und weitere Fragen werden beantwortet.

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Reihengeschäfte im Umsatzsteuerrecht

21. September 2023, 16:00 - 18:00 Uhr (MESZ)

Freuen Sie sich auf Vorträge unserer Gastreferenten:

Christian Loose, Berater

Christian Loose, Berater

Rechtsanwalt, Steuerberater,
Fachberater für Internationales Steuerrecht,
Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern
Treuhand Weser-Ems GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Thomas Jansen, Berater

Thomas Jansen, Berater

Diplom-Kaufmann,
Master ESC Bretagne Brest
Treuhand Weser-Ems GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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Nina Griepenburg

Steuern

 

Tel. 0441 2220-417 

E-Mail:   nina.griepenburg@oldenburg.ihk.de