Seit 1. Januar 2020 sind sogenannte Reihengeschäfte erstmals im EU-Mehrwertsteuerrecht geregelt. Aber auch wenn das EU-Recht in weiten Teilen der bis dahin in Deutschland geltenden Verwaltungsauffassung entsprach, blieben bisher Fragen offen. Das Bundesfinanzministerium hat sich zu noch offenen Fragen geäußert.
Wie wird die bewegte Lieferung im Reihengeschäft bestimmt? Was erfordert das Verwenden der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)? Wann wird der Zwischenhändler zum Lieferer? Und was gilt bei sogenannten fiktiven Lieferketten beim Fernverkauf über Online-Marktplätze? Das sind nur einige Fragen, die Unternehmen nach der gesetzlichen Neuregelung von Reihengeschäften beschäftigen.
Diese und weitere Fragen werden beantwortet.
Freuen Sie sich auf Vorträge unserer Gastreferenten:
Christian Loose, Berater
Rechtsanwalt, Steuerberater,Thomas Jansen, Berater
Diplom-Kaufmann,