Alkoholprävention im Unternehmen - Ein Tabuthema in der Geschäftswelt

Online Veranstaltung im Rahmen der IHKN-Aktionstage am 05.06.2023, 10:00 - 11:30 Uhr

Alkoholismus geht quer durch alle Gesellschaftsschichten und wurde bereits 1968 vom Bundessozialgericht als Krankheit anerkannt. Seitdem bezahlen Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger die Therapie. Trotzdem verursachen die Folgen von übermäßigem Alkoholkonsum in Deutschland auch heute noch erhebliche gesundheitliche, soziale und volkswirtschaftliche Probleme.
Wenn sich ein Mitarbeiter plötzlich anders verhält als gewohnt, ist nicht selten Alkohol im Spiel. Dies trifft Arbeitgebende meist völlig unvorbereitet und stellt ein ernst zu nehmendes Problem dar. Denn: Alkoholkranke Mitarbeitende erbringen eine geringere Arbeitsleistung als Gesunde und erzeugen überdurchschnittliche Personalkosten. Außerdem haben Arbeitgebende eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Angestellten.

Das Seminar liefert Antworten auf diese und weitere Fragen: 

  • Wie können Unternehmen damit umgehen, wenn Mitarbeitende alkoholkrank sind? 
  • Welche Bedeutung hat die Fürsorgepflicht? 
  • Welche Möglichkeiten der betrieblichen Alkohol-Suchtprävention gibt es?

Die Veranstaltung findet im Rahmen der IHKN-Aktionstage statt. Mit den IHKN-Aktionstagen im Zeitraum vom 5. bis 16. Juni 2023 bietet die IHK Niedersachsen (IHKN) Unternehmen mit Fachvorträgen und Praxisbeispielen die Möglichkeit, sich über zentrale Fragen zum Thema „Gesundheit im Betrieb“ zu informieren und auszutauschen. 

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Alkoholprävention im Unternehmen - Ein Tabuthema in der Geschäftswelt

5. Juni 2023, 10:00 - 11:30 Uhr (MESZ)

Ihre Ansprechpartnerin


Katrin Wittich
Referentin | Tourismus | Gesundheitswirtschaft

Telefon:  0441 2220-316
E-Mail:   katrin.wittich@oldenburg.ihk.de