Ihre Wachstumschancen mit der Forschungszulage
13. Juni 2024, 10:00 - 11:00 Uhr
Nutzen Sie die Chance auf rückwirkende Förderung Ihrer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und erfahren Sie Bei diesem kostenlosen Webinar aus erster Hand von den Grundlagen und aktuellen Neuerungen der steuerlichen Forschungszulage.
Wussten Sie bereits, dass Sie Ihre laufenden, geplanten oder abgeschlossenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auch rückwirkend steuerlich fördern lassen können?
Mit dem Wachstumschancengesetz, welches am 27. März 2024 verkündet worden ist, haben sich vielseitige neue Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der branchenübergreifenden und themenoffenen steuerlichen Forschungszulage ergeben, die besonders interessant für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Startups sind.
Unternehmen können die Arbeitslöhne, Aufträge und Wertminderungen für Forschung und Entwicklung auch rückwirkend mit 25% (35% für KMUs) als steuerfreie Steuergutschrift fördern lassen. Bei Forschungs- und Entwicklungsaufträgen fließen 70% des gezahlten Entgelts in die Bemessungsgrundlage ein. Die Beantragung erfolgt vollelektronisch bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).
Bei diesem kostenlosen Webinar erfahren Sie von der BSFZ aus erster Hand von den Grundlagen und aktuellen Neuerungen der steuerlichen Forschungszulage. In der zweiten Hälfte des Webinars erhalten Sie Antworten auf Ihre individuellen Fragen.
Auch im Nachgang können Sie als Kammermitglieder von unserer Beratung zur konkreten Umsetzung Ihrer Forschungs- und Entwicklungsprojekte profitieren. Durch die enge Zusammenarbeit können wir Sie optimal unterstützen und sicherstellen, dass Ihre Projekte bestmöglich gefördert werden. Wir möchten Sie ermutigen, diese Chance zu nutzen und Ihre innovativen Projekte einzureichen.
Wir freuen uns darauf, Ihnen einen Einblick in Ihre Fördermöglichkeiten mit der Forschungszulage zu geben und gemeinsam die Innovationslandschaft in Deutschland zu stärken.
Die Veranstaltung ist kostenlos.
Dipl.-Oec. Thomas Matigat
Stellv. Leiter der Bescheinigungsstelle ForschungszulageMerlin Wenzel
Innovationsförderung | Wissenstransfer
Tel. 0441 2220-443
Mail: merlin.wenzel@oldenburg.ihk.de
Die Veranstaltung wird im gemeinsamen Verbund mit den niedersächsischen Industrie- und Handelskammern, dem Verbund der Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern, der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven, der Handelskammer Hamburg sowie der Handwerkskammer Oldenburg durchgeführt. Wir danken der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) für die inhaltlichen Beiträge zum Forschungszulagengesetz.