Hinweisgeberschutzgesetz

Kostenloses Webinar am 18. August 2025, 14:00 - 14:45 Uhr

Bereits seit Dezember 2023 sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden verpflichtet, eine sog. Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz einzurichten. Da diese Pflicht viele Unternehmen noch nicht umgesetzt haben, bieten wir ein weiteres kurzes Webinar (per Teams) zum Thema an. 

Was regelt das Hinweisgeberschutzgesetz, das die EU-Whistleblower-Richtline umsetzt? Wie ist Ihr Kenntnis- und Umsetzungsstand? Sind Sie als verantwortliche Führungskraft ausreichend auf die gesetzlichen Vorgaben vorbereitet?

Unser Online-Vortrag vermittelt Ihnen die wichtigsten Pflichten und zeigt, wie Sie rechtliche Risiken, insbesondere die persönliche Haftung von Entscheidern, vermeiden können.

Erfahren Sie, wie Sie interne Meldesysteme einrichten, Hinweise datenschutzkonform verwalten und Ihr Unternehmen sicher aufstellen. Unser Experte Markus Lohmeier mit langjähriger Erfahrung in der Compliance-Beratung führt Sie durch die relevanten Aspekte – praxisnah und kompakt.

Melden Sie sich jetzt an und schützen Sie Ihr Unternehmen vor unnötigen Risiken!

Das Webinar wird als Kooperationsangebot der IHK Braunschweig, der IHK Lüneburg-Wolfsburg, der IHK für Ostfriesland und Papenburg sowie der Oldenburgischen IHK angeboten. 

Wir freuen uns auf Sie!

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Hinweisgeberschutzgesetz

18. August 2025, 14:00 - 14:45 Uhr (MESZ)

Kontakt | Service

Sprecher

Daniela Haan
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer

Handels- und Gesellschaftsrecht | Wettbewerbsrecht | IT- & Internetrecht Tel. 0441 2220-365 E-Mail: daniela.haan@oldenburg.ihk.de