25. September, 9:30 - 16:30 Uhr (MESZ)
Wie weisen Sie nach, dass Ihr importiertes oder hergestelltes Produkt die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen geltender EU-Richtlinien erfüllt? Welche Anforderungen muss eine Konformitätserklärung erfüllen?
Gemeinsam mit Fachexperten beraten wir Sie rund um das Thema CE-Kennzeichnung in vertraulichen Einzelgesprächen à 45 Minuten.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
Anmeldung über die Handwerkskammer Oldenburg
Die Beratung findet in Kooperation mit der Handwerkskammer Oldenburg und einem Fachexperten statt. Mit dem Sprechtag bieten die Kammern ihren Mitgliedsunternehmen an, in vertraulichen Einzelgesprächen à 45 Minuten grundsätzliche Fragen zur Herstellung, zum Import oder auch zum Umbau von Produkten/Maschinen in Verbindung mit der CE-Kennzeichnung zu besprechen.
Unser Sprechtag ist ein Online-Termin. Die Einwahldaten zur Videokonferenz erhalten Sie vor Ihrem Termin per E-Mail.
Sie benötigen ein internetfähiges Endgerät wie PC, Laptop oder Tablet mit Mikrofon und Kamera. Die Teilnahme per Smartphone wird nicht empfohlen.
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller oder Importeur, dass sein Produkt die Mindestsicherheits- und Gesundheitsanforderungen geltender EU-Richtlinien erfüllt. Für die Kennzeichnung ist unter anderem eine Risikobeurteilung erforderlich. Betroffen sind zum Beispiel Maschinen, Elektrogeräte oder Spielzeuge. Zu diesen Themen erhalten Sie beim Sprechtag Tipps und Hinweise.
Seit dem 1. Januar 2022 ist das UKCA-Zeichen für Großbritannien die Konformitätsbewertungskennzeichnung für die meisten Waren, die vorher der CE-Kennzeichnung unterlagen. Fragen, die diese Veränderungen bezüglich Ihrer Im- und Exporte betreffen, können ebenfalls Bestandteil der Beratung sein.
Merlin Wenzel
Innovationsförderung | Wissenstransfer
Tel. 0441 2220-443
E-Mail: merlin.wenzel@oldenburg.ihk.de