Die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stellt Unternehmen vor wichtige Herausforderungen: Ab Ende 2025 dürfen die sieben Rohstoffe Holz, Kaffee, Palmöl, Soja, Kautschuk und Rind sowie daraus hergestellte Erzeugnisse nur noch auf den europäischen Markt gelangen oder diesen verlassen, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie nicht mit Entwaldung in Verbindung stehen. Unternehmen, die von der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) betroffen sind, müssen ab ihrem Anwendungsbeginn (30. Dezember 2025 für Großunternehmen und 30. Juni 2026 für Kleinst- und kleine Unternehmen) bestimmte Sorgfaltspflichten einhalten. Ein wesentlicher Aspekt ist die Einrichtung eines Prozesses zur Risikobewertung und zur Nachweisführung, dass importierte, vertriebene oder exportierte Produkte nicht mit Entwaldung in Verbindung stehen. In unserem Webinar erhalten Sie einen Überblick über die Regelungen der EUDR sowie den geplanten Kontrollprozess und haben die Möglichkeit, Antworten auf Ihre Fragen zur Umsetzung der Verordnung zu erhalten. Hierfür haben wir für einen Vortrag und eine anschließende Fragerunde Referentinnen der die EUDR in Deutschland umsetzenden Behörde, der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE), eingeladen.
In Nachhaltigkeit investieren - EU-Entwaldungs-Verordnung
24. April | 10-11:30 Uhr | Webinar
Unsere Gastreferentinnen
Corina Kajor und Christina Meyer, Rechts- und Grundsatzangelegenheiten Entwaldungsfreie Produkte
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

