Mitarbeiterentsendung nach Frankreich - Was Unternehmen wissen müssen
15. Mai 2025, 10:00 - 11:30 Uhr | virtuell
Frankreich gehört zu den wichtigsten Absatzmärkten norddeutscher Unternehmen. Auch wenn innerhalb der EU grundsätzlich freier Waren- und Dienstleistungsverkehr herrscht, so gibt es doch für jedes EU-Mitgliedsland besondere Bestimmungen für die Entsendung von Mitarbeitern. Zwecks Besuchs bei Kunden oder Lieferanten, Installation oder Wartung von Maschinen und Anlagen, Messebesuche oder Arbeiten im Bausektor sind bestimmte Vorschriften zu beachten.
Im Webinar erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Punkte einer Entsendung nach Frankreich und den einzuhaltenden Melde- und Registrierungspflichten.
Es besteht die Möglichkeit individuelle Fragestellungen zu erläutern.
ReferentInnen der AHK Frankreich:
Mathilde Rigaut, Juristin, Abteilung Recht und Steuern
Nikolai Hankiewicz, Jurist, Abteilung Arbeits- und Sozialrecht
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
Ihre Ansprechpartnerin
Marie-Aude Boulier
Länder und Märkte
Tel. 0441 2220-308
E-Mail: marie-aude.boulier@oldenburg.ihk.de