Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Angemessene Zusammenarbeit zwischen Kunden und Lieferanten

19. Juni 2025, 15:00 - 17:00 Uhr | Oldenburgische Industrie- und Handelskammer

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) gilt seit Anfang 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten im Inland. Seit Inkrafttreten werden Unternehmen, die sich in der Lieferkette vom LKSG verpflichteter Firmen befinden, mit Fragebögen, Verhaltenskodexen und Aufforderungen zu Schulungen regelrecht geflutet.

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass das deutsche Lieferkettengesetz abgeschafft und durch ein neues Gesetz ersetzt wird, das die europäischen Vorgaben in deutsches Gesetz umsetzt. Hierdurch ist die Verunsicherung noch größer geworden.

Die Anforderungen, die sich an die vom LKSG verpflichteten Unternehmen richten, dürfen nicht 1:1 an ihre Lieferanten weitergegeben werden und nicht allen Aufforderungen ihrer Großkunden müssen klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) nachkommen.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.

 

Anmeldung

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Die Anzahl der Plätze ist begrenzt, sollte das Kontingent vor Ort erschöpft sein, werden Sie automatisch auf einen Online-Platz gebucht. Eine Online-Teilnahme ist in jedem Fall möglich.

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Weitere Informationen

Die IHKn Oldenburg, Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim und Elbe-Weser sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), welches die Umsetzung des alten / neuen Gesetzes kontrolliert, bieten Ihnen Gelegenheit, sich aus erster Hand zu informieren:

  • welchen Verpflichtungen Sie auf Grund des Gesetzes gegenüber Ihren Kunden nachkommen müssen und welchen nicht
  • was der risikobasierte Ansatz im LKSG in der Praxis bedeutet
  • welche Empfehlungen das BAFA zum Umgang mit Abfragen und vertraglichen Zusicherungen gibt
  • welche Unterstützungsangebote das BAFA bietet

Lassen Sie sich außerdem von einem Unternehmen aus der Region die eigene Sichtweise auf das LKSG darlegen. 

Diese Veranstaltung wird sowohl in Präsenz als auch hybrid stattfinden.

 

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Angemessene Zusammenarbeit zwischen Kunden und Lieferanten

Freuen Sie sich auf ein spannendes Programm.

Ab 14:30 Uhr begrüßen wir die Präsenzgäste vor Ort mit Kaffee und Kuchen.

Ab 14:45 Uhr können Sie sich online einwählen.

 

Marie-Aude Boulier
Referentin Geschäfte weltweit 
Oldenburgische IHK

Hubert Bühne 
Leiter International und Service
IHK Elbe-Weser

Lilian Schepermann
Zentraleinkauf Nachhaltigkeitsprojekte
CEWE Stiftung & Co. KGaA

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Unsere Referenten

Freuen Sie sich auf Vorträge unserer Gastreferenten:

Christoph Hornbogen
Christoph Hornbogen
Referat Ordnungswidrigkeitenverfahren | Monitoring @ Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Eike Wiesner
Eike Wiesner
Referat Grundsatzangelegenheiten | Prüfungsleitlinien @ Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Lilian Schepermann
Lilian Schepermann
Zentraleinkauf und Nachhaligkeitsprojekte @ CEWE Stiftung & Co. KGaA

Ihre Ansprechpartner

 

Marie-Aude Boulier
Oldenburgische IHK
Tel. 0441 2220-308
marie-aude.boulier@oldenburg.ihk.de 

Hubert Bühne 
IHK Elbe-Weser
Tel. 04141 524-139
Hubert.buehne@elbeweser.ihk.de

Hartmut Bein
IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim 
Tel. 0541 353-126
bein@osnabrueck.ihk.de
 

 

Unsere Kooperationspartner

Diese Veranstaltung bieten wir gemeinsam an mit der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim und der IHK Elbe-Weser an. Sie wird unterstützt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Veranstaltungsort

Unsere Parkplätze sind begrenzt. Hinweise auf Parkmöglichkeiten finden Sie hier.